Abholregeln

Liebe Eltern,

im Interesse der Sicherheit der uns anvertrauten Kinder und unserer gemeinsamen Verantwortung, weisen wir hiermit Sie auf unsere schulinternen Verfahrensweisen zur Abholung aus der eFöB hin.

  • Die Kinder werden bei ihrem Eintreffen in der eFöB in unseren Anwesenheitslisten erfasst und sind angehalten, ihr Namensschild an die Magnetwand zu stecken.
  • Aufgrund der hohen Anzahl an Betreuungskindern ist es sehr wichtig, dass sich Ihr Kind beim Nachhausegehen tatsächlich bei dem jeweils verantwortlichen Erzieher verabschiedet. Bei der Verabschiedung streicht der Erzieher Ihr Kind dann von der Anwesenheitsliste. Ihr Kind entfernt selbstständig sein Namensschild von der Magnetwand.
  • Kinder, die alleine nach Hause gehen sollen, schicken wir nur mit schriftlicher Vollmacht nach Hause. Aus organisatorischen Gründen, kann dies nur zur halben und vollen Stunde erfolgen.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihr Kind nicht nach Anruf nach Hause bzw. zum Schultor schicken. Einzige Ausnahme sind hier die Spätdienstkinder ab der 3. Klasse. Diese schicken wir nur dann nach Anruf los, wenn von den Eltern eine schriftliche Vollmacht dafür vorliegt, dass wir das Kind nach Anruf nach Hause schicken dürfen.
  • Kinder dürfen, außer von den Erziehungsberechtigten, nur von Personen abgeholt werden, die als Abholberechtigte bei uns eingetragen sind. Dauervollmachten erleichtern uns allen den Umgang in diesen Fällen.
  • Von Kindern, die eine AG besuchen, benötigen wir darüber eine schriftliche Information der Eltern, damit wir die Kinder pünktlich dorthin schicken können. Die Kinder müssen sich bei uns abmelden und gegebenenfalls, wenn das Ende der AG in die Betreuungszeit fällt, auch wieder anmelden. Sollte Ihr Kind direkt nach der AG nach Hause gehen dürfen, benötigen wir eine schriftliche Mitteilung Ihrerseits.
  • Holen Sie als Eltern auch andere Kinder aus der eFöB (z. B. zu einer Geburtstagsfeier) ab, so muss schriftlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten dieser Kinder vorliegen. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Kind in der eFöB.

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